Erste Hilfe

Führerschein/Kurse

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

Intensiv-/ Ferienkurse

Du möchtest deine Ferien oder deinen Urlaub nutzen, um so schnell wie möglich Deinen Führerschein in der Tasche zu haben?
In unserer Intensivausbildung, die wir in 14 Tagen anbieten, werden die Lerninhalte in theoretischer und praktischer Form besser vermittelt und umgesetzt, natürlich helfen wir Dir dabei!

 

Voraussetzung:

Den Fahrerlaubnisantrag sollten wir mindestens sechs Wochen vor dem Ausbildungsbeginn beim zuständigen Straßenverkehrsamt abgeben, da die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Führerscheinstelle 4-6 Wochen beträgt. Vorher musst Du Dich in einer unserer Filialen anmelden, damit wir Dich in unserem System aufnehmen können.
Wenn dieser Prüfauftrag bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt genehmigt ist, können wir als Fahrschule einen Termin zur praktischen Führerscheinprüfung beantragen. Dies ist in der Regel alle 14 Tage möglich.

 

Für wen geeignet:

Diese Intensivausbildung ist für jeden geeignet, der die Möglichkeit hat, sich einige Tage frei zunehmen um in kurzer Zeit eine effektive, kompetente Führerscheinausbildung zu absolvieren.

 

Anmeldung:

Setze Dich mit der gewünschten Filiale in Verbindung oder melde Dich hier direkt Online an.

Kurse > FES/ AFS

Aufbauseminar für Fahranfänger

Während Deiner Probezeit ist was schief gelaufen, Du bist auffällig geworden?

Irgendwann kam dann der gefürchtete Brief von der Führerscheinbehörde. Die Anordnung eines Aufbauseminars.

Konsequenz:

Die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahren.

Ziele des Seminars:

• Ergründen von Ursachen für Regelverstöße und Unfallursachen.
• Den eigenen Fahrstil analysieren lernen.
• Welche Rolle spielen Gewohnheiten und Wertebewusstsein?
• Welche Faktoren beeinflussen die Entwicklung des eigenen Fahrstils?
• Die Fähigkeit entwickeln Erlebtes zu analysieren.

Ablauf:

4 Gruppensitzungen a 135 Minuten
1 Fahrprobe 30 Minuten

 

FES Fahreignungsseminar

Seit dem 01.05.2014 führen wir Fahreignungsseminare (FES) durch.
Melden Sie sich bei uns (1-5 Punkte) und wir werden Ihnen erklären, wie Sie Ihren Punktestand reduzieren können.

 

Das Verkehrszentralregister wird Fahreignungsregister

Am 01.05.2014 traten die Bestimmungen der seit 2010 betriebenen Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems und des Verkehrszentralregisters in Kraft.

Die wesentlichen Eckpunkte in Kürze

  • Das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister wird Fahreignungsregister
  • Das Mehrfachtäter-Punktsystem wird Fahreignungs-Bewertungssystem
  • Die Verwarnungsgeldobergrenze wird von bisher 35,00€ auf 55,00€
  • Die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 40,00€ auf 60,00€ angehoben.
  • Für das Fahreignungs-Bewertungssystem werden nur noch Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt, die in Anlage 13 der FeV benannt werden

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Punkte-Tacho (Quelle: BMVBS)

Anzahl Verkehrszuwiderhandlung
  • 3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind
  • 2 Punkte für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
  • 1 Punkt für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten

 

Tilgungsfristen

Eine Tilgungshemmung wird es nicht mehr geben. Das heißt, Punkte werden unabhängig davon gelöscht, ob neue Eintragungen hinzukommen.
Zur Kompensation werden die Tilgungsfristen verlängert.Tilgungsfristen beginnen einheitlich ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft.
Tilgungsfristen Verkehrszuwiderhandlung

  • 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre
  • 5 Jahre bei anderen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnus oder Anordnung einer Sperre und besonders schweren Ordnungswidrigkeiten
  • 2,5 Jahre bei weniger schweren Ordnungswidrigkeiten

 

Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Punkte entstehen künftig einhaltlich mit dem Tag der Rechtskraft,aber rückwirkend zum Zeitpunkt des Tattages. Berechnung der Punkte erfolgt damit weiterhin auf der Grundlage des Tattages.

 

Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
1 bis 3 Punkte
  • Vormerkung ( Warnung ohne Folgen, keine Benachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde durch KBA, kein Schreiben an Betroffenen durch Fahrerlaubnisbehörde )
  • 1 Punkt Abzug durch freiwilliges Fahreignungsseminar möglich

 

4 bis 5 Punkte
  • der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich ermahnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen (1.Mahnstufe)
  • 1 Punkt Abzug durch freiwilliges Fahreignungsseminar möglich

 

6 bis 7 Punkte
  • der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. (2.Mahnstufe)
  • kein Punkteabbau möglich!
 
8 Punkte
  • die Fahrerlaubnis wird entzogen (3.Mahnstufe)

 

Alle Maßnahmestufen müssen in jedem Einzelfall durchlaufen werden, bevor die Maßnahmen der jeweils nächsten Stufe ergriffen werden dürfen. Ein Punkteabbau von einem Punkt nach freiwilligem Seminarbesuch ist nur bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten möglich und nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Seminare ohne Punkteabzug können dagegen belibig oft wahrgenommen werden.
Behördliche Anordnungen von Fahreignungsseminaren (FES) gibt es nicht.

Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Richten Sie Ihre Anfrage mit Ihren Personendaten und „amtlich beglaubigter“ Unterschrift oder mit Ihren Personendaten und „Ihrer persönlichen“ Unterschrift (nicht „amtlich beglaubigt“) und die vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Hier können Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ downloaden.

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