Berufszugang und Ausbildung der Fahrlehrer*innen
Ein Mangel an Fahrlehrern (m/w/d) beherrscht in Deutschland die Fahrschulbranche. Die Fahrschüler (m/w/d) benötigen für das erfolgreiche Bestehen der Prüfungen umfassende theoretische Kenntnisse, die sie im Straßenverkehr praktisch umsetzen müssen. In der Qualifizierung zum Fahrlehrer (m/w/d) bereiten wir Sie auf alle sozialen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen Ihrer Prüfung, und damit des Berufes als Fahrlehrer (m/w/d) der Klasse BE vor.
– Sie werden optimal auf das erfolgreiche Bestehen der gesetzlich vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Prüfungen sowie Lehrproben vorbereitet
– Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fahrlehrerausbildung (m/w/d) haben Sie beste Chancen auf eine schnelle Arbeitsaufnahme in einer Fahrschule
Die Ausbildung von Führerscheinbewerber*innen (Fahrschüler*innen) liegt in Deutschland ausschließlich in den Händen der professionellen Fahrlehrer*innen.
Die Anforderungen an Fahrlehreranwärter*innen sind entsprechend hoch.
Fahrlehrerausbildung
Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundausbildung, die jeder Fahrlehrer zuerst erwerben muss. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE bauen auf dieser auf. Nach bestandener Fachkundeprüfung können wir Ihnen die Vermittlung eines geeigneten Praktikumplatzes garantieren mit Option zur Übernahme.
Anforderungen:
- Mindestalter von 21 Jahren
- Persönliche Eignung muss vorliegen
- durch Nachweis eines Führungszeugnis
- Bei Punkten in Flensburg kann eine MPU angeordnet werden
- Die körperliche und geistige Eignung muss durch ärztliche Gutachten nachgewiesen werden
- Es muss mindestens ein Hauptschulabschluss nachgewiesen werden
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertiger Abschluss wie Abitur oder Fachabitur
- Mindestens drei Jahre Fahrpraxis der Klasse B
- Fahrerlaubnis der Klasse BE muss bestanden sein
(mindestens Klasse B bei Antragstellung – BE kann während des Lehrgangs erworben werden)
- Wir sind zertifizierte Bildungsträger nach AZAV
- 100 % Förderung mit Bildungsgutschein möglich
- Maßnahmennummer 325-0128-2023
- Einstieg jederzeit möglich
KONTAKT:
Verkehrsfachschule cool2drive
Schneppenheimer Weg 48
53881 Euskirchen (IPAS)
Telefon: 02251 / 780 300
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag + Dienstag + Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch + Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
Samstag 8.00 bis 15:30 Uhr
Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse A dürfen Sie Mofa, Klasse AM, A1, A2 und A ausbilden. Damit sind Sie in den Fahrschulen flexibel einsetzbar und haben dadurch auch einen sehr abwechslungsreichen Beruf, der zudem noch mehr Freude mit sich bringt. Der Erwerb dieser Lehrerlaubnis hat aber noch andere Vorteile. Um Aufbauseminare durchführen zu dürfen, benötigen Sie die Seminarerlaubnis bei der die Fahrlehrerlaubnis Klasse A erforderlich ist.
Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang
gem. § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG
Auch Sie haben schon einmal daran gedacht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Buchführung, Steuerrecht, Kalkulation, Wettbewerbsrecht etc. werden praxisorientiert vermittelt.
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind für die erfolgreiche Führung einer Fahrschule unerlässlich. Alle diejenigen, die eine Fahrschulerlaubnis beantragen oder als verantwortlicher Leiter eine Fahrschule führen wollen, müssen ein solches Seminar besuchen.
Wir bieten Ihnen im Betriebswirtschafts-Seminar eine praxisnahe Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit. Fachdozenten unterrichten Sie auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Wettbewerbsrechts, um nur einige Themen zu nennen.
Der Gesetzgeber fordert von jedem Fahrlehrer, der einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellt, einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.
- Das 25. Lebensjahr ist vollendet
- Es liegen keine Tatsachen vor, die die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach §29 nicht erfüllen kann
- Die Fahrerlaubnisklasse – für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wurde – ist vorhanden
- Mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft
- Ein erforderlicher Unterrichtsraum, erforderliche Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge stehen zu Verfügung
KONTAKT:
Verkehrsfachschule cool2drive
Schneppenheimer Weg 48
53881 Euskirchen (IPAS)
Telefon: 02251 / 780 300
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag + Dienstag + Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch + Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
Samstag 8.00 bis 15:30 Uhr
Ausbildungsfahrschule
Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in erfolgt zweistufig. Bewerber für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE müssen vor Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis u.a. eine Lehrprobe im theoretischen und praktischen Unterricht bestehen. Zur Vorbereitung auf die Lehrprobe müssen Bewerber neben der bereits absolvierten Ausbildung in einer Fahrlehrerfachschule eine Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule durchführen. Wir sind bereits seit 2005 anerkannte Ausbildungsfahrschule.
Nach der Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis erfolgt die 4,5-monatige Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule. Unsere Ausbildungsfahrlehrer begleiten den „Fahrlehrer im Praktikum” durch die Phasen der Ausbildung und Prüfung. Nach einer Hospitationsphase bilden Bewerber Fahrschüler/innen eigenständig aus, geben theoretischen und praktischen Unterricht, erst in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers und später alleine und fahren auch Prüfungen.
Unsere Ausbildungsfahrlehrer bilden den Inhaber der befristeten Fahrlehrerlaubnis sorgfältig aus. Wir lassen den theoretischen und praktischen Unterricht unter Anleitung durchführen, beaufsichtigen und geben Hilfestellung.
Der Bedeutung des Praktikums bei der Ausbildung unseres Nachwuchses in diesem pädagogischen Beruf möchten wir mit einer hochwertigen Ausbildung in unserer Ausbildungsfahrschule Rechnung tragen.
Förderung
Die Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist nach AZAV der Agentur für Arbeit zertifiziert. Daher besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der zuständigen Arbeitsagentur fördern zu lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitsberater
Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger direkt ab. Sie müssen dann lediglich für rechtzeitige Bewilligung sorgen. Den dafür erforderlichen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu
Bildungsscheck und Bildungsprämiengutschein sind weitere Fördermittel der öffentlichen Hand. Beratungs- und Bezugsquellen sind in der Regel die örtlichen Volkshochschulen.
Der Bildungsscheck wird als Zuschuss für Privatpersonen, Selbständige/Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen durch das Land NRW gewährt, um so Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen. Der Bildungsscheck wird von einer neutralen Beratungsstelle (in der Regel die örtlichen Volkshochschulen) ausgestellt. Es werden nur Lehrgangs- und Prüfungsentgelte gefördert. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)
Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Die Förderung wird zu 30% als Zuschuss und 70% als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,– € über einen Zeitraum von max. zehn Jahren zurückgezahlt.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen.
Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich.