Erste Hilfe

Anforderungen an Fahrlehrer­anwärter*innen
Ausbildung

Berufszugang und Ausbildung der Fahrlehrer*innen

Die Ausbildung von Führerscheinbewerber*innen (Fahrschüler*innen) liegt in Deutschland ausschließlich in den Händen der professionellen Fahrlehrer*innen.

Die Anforderungen an Fahrlehreranwärter*innen sind entsprechend hoch.

Anforderungen:

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Persönliche Eignung muss vorliegen
    • durch Nachweis eines Führungszeugnis
    • Bei Punkten in Flensburg kann eine MPU angeordnet werden
  • Die körperliche und geistige Eignung muss durch ärztliche Gutachten nachgewiesen werden
  • Es muss mindestens ein Hauptschulabschluss nachgewiesen werden
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertiger Abschluss wie Abitur oder Fachabitur
  • Mindestens drei Jahre Fahrpraxis der Klasse B
  • Fahrerlaubnis der Klasse BE muss bestanden sein
    (mindestens Klasse B bei Antragstellung – BE kann während des Lehrgangs erworben werden)

Ausbildungsfahrschule

Ausbildung zum Fahrlehrer

Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in erfolgt zweistufig. Bewerber für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE müssen vor Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis u.a. eine Lehrprobe im theoretischen und praktischen Unterricht bestehen. Zur Vorbereitung auf die Lehrprobe müssen Bewerber neben der bereits absolvierten Ausbildung in einer Fahrlehrerfachschule eine Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule durchführen. Wir sind bereits seit 2005 anerkannte Ausbildungsfahrschule.

Begleitung durch Ausbildungsfahrlehrer

Nach der Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis erfolgt die 4,5-monatige Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule. Unsere Ausbildungsfahrlehrer begleiten den „Fahrlehrer im Praktikum” durch die Phasen der Ausbildung und Prüfung. Nach einer Hospitationsphase bilden Bewerber Fahrschüler/innen eigenständig aus, geben theoretischen und praktischen Unterricht, erst in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers und später alleine und fahren auch Prüfungen.

Gewissenhafte Ausbildung

Unsere Ausbildungsfahrlehrer bilden den Inhaber der befristeten Fahrlehrerlaubnis sorgfältig aus. Wir lassen den theoretischen und praktischen Unterricht unter Anleitung durchführen, beaufsichtigen und geben Hilfestellung.
Der Bedeutung des Praktikums bei der Ausbildung unseres Nachwuchses in diesem pädagogischen Beruf möchten wir mit einer hochwertigen Ausbildung in unserer Ausbildungsfahrschule Rechnung tragen.

Fahrlehrerausbildung

Ausbildungsfahrlehrer

Fahrlehrer BE

Fahrlehrer A

Fahrlehrer CE, ohne Vorbesitz DE

Fahrlehrer CE, mit Vorbesitz DE

Fahrlehrer DE

Förderung mit Bildungsgutschein möglich !

Maßnahmennummer: 325 0096 2017
Fahrlehrerbetriebswirtschaftslehrgang BWL

Auch Sie haben schon einmal daran gedacht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Buchführung, Steuerrecht, Kalkulation, Wettbewerbsrecht etc. werden praxisorientiert vermittelt.
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind für die erfolgreiche Führung einer Fahrschule unerlässlich. Alle diejenigen, die eine Fahrschulerlaubnis beantragen oder als verantwortlicher Leiter eine Fahrschule führen wollen, müssen ein solches Seminar besuchen.
Wir bieten Ihnen im Betriebswirtschafts-Seminar eine praxisnahe Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit. Fachdozenten unterrichten Sie auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Wettbewerbsrechts, um nur einige Themen zu nennen.

 

nächstes Seminar 27.09.2021 – 04.10.2021

Buchung bitte per email an kaz@cool2drive.info oder Tel 02251/ 780 300

Fahrlehrerlaubnis, Klasse A (Motorrad)

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundausbildung, die jeder Fahrlehrer zuerst erwerben muss. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE bauen auf dieser auf.

Zugangsvoraussetzungen

  • Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • mind. 2 Jahre Fahrpraxis in der Klasse A

Lehrgangsinhalte

  • Pädagogik, Recht, Fahrverhalten und Technik

Lehrgangsdauer und -ort

Der Lehrgang umfasst mindestens 140 Unterrichtsstunden und findet in Verkehrsfachschule cool2drive statt.

  • 1 Monat, Theorie und Praxis in Vollzeit

Da die Ausbildung als Fahrlehrer der Klasse A (Motorrad) auf den Grundlagen der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (PKW) aufbaut, ist bei dieser Ausbildung kein anschließendes Praktikum erforderlich.

Fahrlehrerlaubnis, Klasse BE (PKW)

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundausbildung, die jeder Fahrlehrer zuerst erwerben muss. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE bauen auf dieser auf.

Zugangsvoraussetzungen

Die genannten Voraussetzungen müssen bis zur Beantragung der ersten Fahrlehrerprüfung vorliegen, das heißt, bestimmte fehlende Voraussetzungen können in den ersten beiden Monaten während des Lehrgangs noch erworben werden, z. B. eine fehlende Fahrerlaubnis.

  • Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Zuverlässigkeit
  • abgeschlossene Berufsausbildung nach Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis für die Klassen BE, (mindestens) A2 und CE, sowie Fahrpraxis von mindestens 3 Jahren auf einem Kfz Kl. B in den letzten 5 Jahren (ca. 30.000 km)
  • Ausbildung von 5 ½ Monaten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und 4 ½ Monaten in einer Ausbildungsfahrschule

Lehrgangsinhalte

  • Verkehrsverhalten, Recht, Fahrzeugtechnik, Umweltschutz, Verkehrspädagogik, praktische Fahrübungen, Auswertung aus der Erfahrung aus der praktischen Ausbildung (Reflektionswochen), Berufspraktikum

Lehrgangsdauer und -ort

Der Lehrgang umfasst mindestens 770 Unterrichtsstunden und findet in Verkehrsfachschule cool2drive statt. Nach der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte von mindestens 5 Monaten schließt sich ein mindestens 4 ½ monatiges Berufspraktikum in einer Ausbildungsfahrschule an.
Im Anschluss an das Praktikum erfolgt eine Lehrprobe im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht. Bei bestandener Lehrprobe erhalten Sie die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE.

Fahrlehrerlaubnis, Klasse CE, Güterverkehr (LKW)

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundausbildung, die jeder Fahrlehrer zuerst erwerben muss. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE bauen auf dieser auf.

Voraussetzungen:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Ausbildung zum Fahrlehrer BE
  • geistig, körperlich und persönlich geeignet (ärztliches Zeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)
  • mindestens 2 Jahre Fahrpraxis Klasse CE innerhalb der letzten 5 Jahre

Einer zweijährigen Fahrpraxis bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE 6 Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend

  • Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt hat oder
  • in einer Fahrschule 60 UE Fahrstunden absolviert hat

Lehrgangsinhalte

  • Verkehrsverhalten, Recht, Fahrzeugtechnik, Verkehrspädagogik, praktische Fahrübungen

Lehrgangsdauer und -ort, Abschluss

Der Lehrgang umfasst mindestens 280 Unterrichtsstunden und findet in Verkehrsfachschule cool2drive statt. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Sie durch Ihre zuständige Behörde zur Fahrlehrerprüfung zugelassen werden.

Ihre beruflichen Chancen – Mit dem Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Kl. CE haben Sie die Möglichkeit, sich auf berufliche Aus- und Weiterbildung zu spezialisieren.

Fahrlehrerlaubnis, Klasse DE, Personenverkehr (Bus)

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundausbildung, die jeder Fahrlehrer zuerst erwerben muss. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE bauen auf dieser auf.

Voraussetzungen:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Ausbildung zum Fahrlehrer BE
  • geistig, körperlich und persönlich geeignet (ärztliches Zeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)
  • mindestens 2 Jahre Fahrpraxis Klasse DE innerhalb der letzten 5 Jahre

Einer zweijährigen Fahrpraxis bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE 6 Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend

  • Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt hat oder
  • in einer Fahrschule 60 UE Fahrstunden absolviert hat.

Lehrgangsinhalte

  • Verkehrsverhalten, Recht, Fahrzeugtechnik, Verkehrspädagogik, praktische Fahrübungen

Lehrgangsdauer und -ort, Abschluss

Der Lehrgang umfasst mindestens 140 Unterrichtsstunden und findet in Verkehrsfachschule cool2drive statt. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Sie durch Ihre zuständige Behörde zur Fahrlehrerprüfung zugelassen werden.

Ihre beruflichen Chancen – Mit dem Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Kl. DE haben Sie die Möglichkeit, sich auf berufliche Aus- und Weiterbildung zu spezialisieren.

Fahrlehrerweiterbildung

Weiterbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG

  • Termine nach Absprache
  • bei einer 3 tägigen Weiterbildung kann der 3. Tag individuell abgesprochen werden

Die nächste Weiterbildung findet an folgenden Terminen statt:

1. Tag 30.10.2021
2. Tag 06.11.2021
3. Tag 13.11.2021
4. Tag 20.11.2021

 

Nach Absprache:

  • Seminar Fahrschulbetriebswirtschaft nach § 11 Abs.1 Nr.5 FahrlG
  • Ausbildungsfahrlehrer §§9b, 21a FahrlG

Förderung

Bildungsgutschein

Die Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist nach AZAV der Agentur für Arbeit zertifiziert. Daher besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der zuständigen Arbeitsagentur fördern zu lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitsberater

Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger direkt ab. Sie müssen dann lediglich für rechtzeitige Bewilligung sorgen. Den dafür erforderlichen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu

Bildungsscheck

Bildungsscheck und Bildungsprämiengutschein sind weitere Fördermittel der öffentlichen Hand. Beratungs- und Bezugsquellen sind in der Regel die örtlichen Volkshochschulen.
Der Bildungsscheck wird als Zuschuss für Privatpersonen, Selbständige/Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen durch das Land NRW gewährt, um so Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen. Der Bildungsscheck wird von einer neutralen Beratungsstelle (in der Regel die örtlichen Volkshochschulen) ausgestellt. Es werden nur Lehrgangs- und Prüfungsentgelte gefördert. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Meister BAFÖG

Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)
Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Die Förderung wird zu 30% als Zuschuss und 70% als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,– € über einen Zeitraum von max. zehn Jahren zurückgezahlt.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

Förderung für Bundeswehrangehörige

Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich.

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