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Telefonische Beratung:
Mo.–Do. 9:00–20:00 Uhr
Fr. 9:00-17:00 Uhr
Sa. 9:00–13:00 Uhr

Förderung

Bildungsgutschein

Die Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist nach AZAV der Agentur für Arbeit zertifiziert. Daher besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der zuständigen Arbeitsagentur fördern zu lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitsberater

Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger direkt ab. Sie müssen dann lediglich für rechtzeitige Bewilligung sorgen. Den dafür erforderlichen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu

Bildungsscheck

Bildungsscheck und Bildungsprämiengutschein sind weitere Fördermittel der öffentlichen Hand. Beratungs- und Bezugsquellen sind in der Regel die örtlichen Volkshochschulen.
Der Bildungsscheck wird als Zuschuss für Privatpersonen, Selbständige/Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen durch das Land NRW gewährt, um so Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen. Der Bildungsscheck wird von einer neutralen Beratungsstelle (in der Regel die örtlichen Volkshochschulen) ausgestellt. Es werden nur Lehrgangs- und Prüfungsentgelte gefördert. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Meister BAFÖG

Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)
Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Die Förderung wird zu 30% als Zuschuss und 70% als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,– € über einen Zeitraum von max. zehn Jahren zurückgezahlt.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

 

Förderung für Bundeswehrangehörige

Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich.