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Telefonische Beratung:
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Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf der Inhaber nur sechs Monate ab Wohnsitzname in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen. Danach muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Für die Führerscheinstelle benötigen wir folgende Unterlagen:
Mehr Infos und Auskünfte bekommt Ihr in einer unserer Filialen.