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Telefonische Beratung:
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Irgendwann kam dann der gefürchtete Brief von der Führerscheinbehörde. Die Anordnung eines Aufbauseminars.
Die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahren.
• Ergründen von Ursachen für Regelverstöße und Unfallursachen.
• Den eigenen Fahrstil analysieren lernen.
• Welche Rolle spielen Gewohnheiten und Wertebewusstsein?
• Welche Faktoren beeinflussen die Entwicklung des eigenen Fahrstils?
• Die Fähigkeit entwickeln Erlebtes zu analysieren.
4 Gruppensitzungen a 135 Minuten
1 Fahrprobe 30 Minuten
Seit dem 01.05.2014 führen wir Fahreignungsseminare (FES) durch.
Melden Sie sich bei uns (1-5 Punkte) und wir werden Ihnen erklären, wie Sie Ihren Punktestand reduzieren können.
Am 01.05.2014 traten die Bestimmungen der seit 2010 betriebenen Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems und des Verkehrszentralregisters in Kraft.
Die wesentlichen Eckpunkte in Kürze
Eine Tilgungshemmung wird es nicht mehr geben. Das heißt, Punkte werden unabhängig davon gelöscht, ob neue Eintragungen hinzukommen.
Zur Kompensation werden die Tilgungsfristen verlängert.Tilgungsfristen beginnen einheitlich ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft.
Tilgungsfristen Verkehrszuwiderhandlung
Punkte entstehen künftig einhaltlich mit dem Tag der Rechtskraft,aber rückwirkend zum Zeitpunkt des Tattages. Berechnung der Punkte erfolgt damit weiterhin auf der Grundlage des Tattages.
Alle Maßnahmestufen müssen in jedem Einzelfall durchlaufen werden, bevor die Maßnahmen der jeweils nächsten Stufe ergriffen werden dürfen. Ein Punkteabbau von einem Punkt nach freiwilligem Seminarbesuch ist nur bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten möglich und nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Seminare ohne Punkteabzug können dagegen belibig oft wahrgenommen werden.
Behördliche Anordnungen von Fahreignungsseminaren (FES) gibt es nicht.
Punktestand vor dem 1. Mai 2014 | Fahreignungs-Bewertungssystem ab dem 1.Mai 2014 | Stufe |
1-3 | 1 | Vormerkung |
4-5 | 2 | Vormerkung |
6-7 | 3 | Vormerkung |
8-10 | 4 | 1.Ermahnung |
11-13 | 5 | 1.Ermahnung |
14-15 | 6 | 2.Verwarnung |
16-17 | 7 | 2.Verwarnung |
18 oder mehr Punkte | 8 | 3.Entzug |
Die Überliegefrist beträgt weiterhin ein Jahr. Sie ist notwendig, um einen tatsächlichen Punktestand zu bereits vorhandenen Punkten feststellen zu können, der erst nach der Tilgungsfrist bekannt werden kann. Dieser Sachverhalt ergibt sich immer dann, wenn die Rechtskraft von Zuwiderhandlungen, deren Tattag innerhalb der Tilgungsdauer vorhandener Punkte liegt, erst nach der Tilgungsreife vorhandener Punkte ( also in der Überliegefrist ) eintritt. Damit wird auch der Fahrerlaubnisbehörde die Verwertung von Eintragungen, deren Tilgungsfrist erreicht ist, ermöglicht, sofern weitere Verstöße vorliegen, deren Tattag vor dem Ende der Tilgungsfrist, aber deren Rechtskraft jedoch danach liegt.
Quelle: Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
Richten Sie Ihre Anfrage mit Ihren Personendaten und „amtlich beglaubigter“ Unterschrift oder mit Ihren Personendaten und „Ihrer persönlichen“ Unterschrift (nicht „amtlich beglaubigt“) und die vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Hier können Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ downloaden.