02251 71019 (auch WhatsApp)
Telefonische Beratung:
Mo.–Do. 9:00–20:00 Uhr
Fr. 9:00-17:00 Uhr
Sa. 9:00–13:00 Uhr
Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundausbildung, die jeder Fahrlehrer zuerst erwerben muss. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE bauen auf dieser auf.
Allgemeine Voraussetzungen:
Einer zweijährigen Fahrpraxis bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE 6 Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend
Der Lehrgang umfasst mindestens 140 Unterrichtsstunden und findet in Verkehrsfachschule cool2drive statt. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Sie durch Ihre zuständige Behörde zur Fahrlehrerprüfung zugelassen werden.