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Telefonische Beratung:
Mo.–Do. 9:00–20:00 Uhr
Fr. 9:00-17:00 Uhr
Sa. 9:00–13:00 Uhr
Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundausbildung, die jeder Fahrlehrer zuerst erwerben muss. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE bauen auf dieser auf.
Die genannten Voraussetzungen müssen bis zur Beantragung der ersten Fahrlehrerprüfung vorliegen, das heißt, bestimmte fehlende Voraussetzungen können in den ersten beiden Monaten während des Lehrgangs noch erworben werden, z. B. eine fehlende Fahrerlaubnis.
Der Lehrgang umfasst mindestens 770 Unterrichtsstunden und findet in Verkehrsfachschule cool2drive statt. Nach der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte von mindestens 5 Monaten schließt sich ein mindestens 4 ½ monatiges Berufspraktikum in einer Ausbildungsfahrschule an.
Im Anschluss an das Praktikum erfolgt eine Lehrprobe im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht. Bei bestandener Lehrprobe erhalten Sie die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE.