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Telefonische Beratung:
Mo.–Do. 9:00–20:00 Uhr
Fr. 9:00-17:00 Uhr
Sa. 9:00–13:00 Uhr

Fahrlehrerausbildungsstätte

Anforderungen an Fahrlehreranwärter*innen

Berufszugang und Ausbildung der Fahrlehrer*innen

Die Ausbildung von Führerscheinbewerber*innen (Fahrschüler*innen) liegt in Deutschland ausschließlich in den Händen der professionellen Fahrlehrer*innen.

Die Anforderungen an Fahrlehreranwärter*innen sind entsprechend hoch.

Anforderungen:

 

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Persönliche Eignung muss vorliegen
    • durch Nachweis eines Führungszeugnis
    • Bei Punkten in Flensburg kann eine MPU angeordnet werden
  • Die körperliche und geistige Eignung muss durch ärztliche Gutachten nachgewiesen werden
  • Es muss mindestens ein Hauptschulabschluss nachgewiesen werden
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertiger Abschluss wie Abitur oder Fachabitur
  • Mindestens drei Jahre Fahrpraxis der Klasse B
  • Fahrerlaubnis der Klasse BE muss bestanden sein
    (mindestens Klasse B bei Antragstellung – BE kann während des Lehrgangs erworben werden)