02251 71019 (auch WhatsApp)
Telefonische Beratung:
Mo.–Do. 9:00–20:00 Uhr
Fr. 9:00-17:00 Uhr
Sa. 9:00–13:00 Uhr
Die Grundqualifikation kann ab dem 18. Lebensjahr zur Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE durch das Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen IHK erworben werden.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist keine Schulung vorgesehen.
Deshalb benötigen berufsmäßige Führerscheinneulinge eine Grundqualifikation.
Wer seinen Bus- oder Lkw-Führerschein vor den unten aufgeführten Stichtagen gemacht hat, benötigt keine weitere Grundqualifikation. Er gilt als ausreichend qualifiziert, zumindest so lange, bis sein Führerschein ungültig wird.
Anders die Führerscheinneulinge. Sie müssen erst eine Grundqualifikation erwerben. Dabei gibt es je nach Beförderungsart unterschiedliche Stichtage.
Eine theoretische und praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer, keine Unterrichtspflicht.
Am Ende des Weges steht eine 7,5-stündige Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die vierstündige theoretische Prüfung besteht zu jeweils gleichen Teilen aus
Die praktische Prüfung dauert insgesamt 3,5 Stunden und besteht aus:
Dieser praktische Prüfungsteil dauert insgesamt 30 Minuten. Hier zeigen Sie den Prüfern, dass Sie bei der Ladungssicherung alles im Griff haben. Klar, dass Sie dabei alle Sicherheitsvorschriften beachten.