Erste Hilfe

Sportboot

Leistungen

  • Theoriekurse Binnen + See (Motor/Antriebsmaschinen)
  • Praxisausbildung Motorboot + Knotenkunde (Gruppen / Einzelausbildung)
  • Zusatzausbildung: Schleusen mit dem Motorboot (nach Absprache)
  • Der Theorieunterricht findet immer nach Absprache statt
  • Die praktische Ausbildung erfolgt auf einer Regal 2300 Bowrider (nach Absprache)

 

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Sportbootführerschein See

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung

Vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. 

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.

 

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):

Mindestalter 16 Jahre; medizinische Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.

Sportbootführerschein Binnen

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung

Vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Der SBF-Binnen ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und  mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren ausgestattet sind.  
 

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):

Mindestalter Motor 16 Jahre, Segeln 14 Jahre; medizinische Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.

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