Fahren ab 17...
| Begleitetes Fahren ab 17 | 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, dürfen jetzt schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft. |
| Downloads als PDF: | Der oder die Jugendliche muss
einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Der Antrag auf
begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden.
Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung
unterzeichnen. Beide Vordrucke können hier als am PC ausfüllbare Versionen heruntergeladen und anschließend ausgedruckt werden. |
| Benötigt werden: |
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| Prüfbescheinigung für Jugendliche | Nach bestandener Fahrprüfung bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfbescheinigung wird zurückgegeben. |
| Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren | Bis zum 18. Geburtstag darf der
Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren! Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
Die Begleitperson muss darüber hinaus
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| Rahmenbedingungen und Infos zum Modellversuch | Die Begleitperson soll den
Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit
beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser
Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise
geben Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren ! Da es sich um einen Modellversuch handelt, müssen sich die Jugendlichen und auch die jeweilige Begleitperson damit einverstanden erklären, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung des Modellversuchs erfasst und an die auswertende Stelle übermittelt werden können. |
| Vorsprache | Eine persönliche Vorsprache der oder des Jugendlichen ist erforderlich |
| Gebühren: | Folgende Kosten fallen beim
Straßenverkehrsamt in Euskirchen an:
38, 30 Euro für den Führerschein auf Probe, zusätzlich pro Begleitperson 5,10 Euro und 7,70 Euro für die Prüfbescheinigung. Vor Abgabe beim Straßenverkehrsamt werden die Papiere jedoch beim Bürgerbüro geprüft, was natürlich auch Gebühren kostet, nämlich 5,10 Euro (Stand November 2006). Wer seine Papiere in Rheinbach, Meckenheim oder Swisttal abgibt, muss eine Gebühr von 43,60 und zzgl. 13.30 Euro pro Begleitperson zahlen. Hier werden die Papiere dann auch vom jeweiligen Einwohnermeldeamt weitergeleitet. |
| Rechtliche Voraussetzungen | § 48 a Fahrerlaubnisverordnung |
| Zuständige Dienststelle: | |
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